Inverkehrbringungsgebühr für Kältemittel ab Februar 2026

 

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 tritt in Europa eine neue Kostenregelung für fluorierte Gase in Kraft. Grundlage ist die EU-Verordnung (EU) 2024/573, deren Vorgaben zu diesem Zeitpunkt verbindlich umgesetzt werden. Ab dann kommt erstmals ein entgeltpflichtiges Quotensystem zur Anwendung, das beim erstmaligen Inverkehrbringen von F-Gasen greift und auf den Bestimmungen der Artikel 17 Absatz 5 und 6 basiert. Recycelte Kältemittel sind davon ausgenommen.
 

Verlässliche Versorgung durch starke Partner

Um unsere Kunden jederzeit zuverlässig mit Kältemittel zu versorgen, pflegt SCHIESSL seit vielen Jahren enge Partnerschaften mit Solstice, Chemours, A-Gas und weiteren Lieferanten. Dabei sorgen wir auch für eine nachhaltige Entsorgung und Rücknahme. In unserem Sortiment finden sie neben allen gängigen Kältemitteln außerdem recycelte Kältemittel wie R404A, R134a, R23 und R508B, die vom entgeltpflichtigen Quotensystem ausgenommen sind. Ebenso führen wir natürliche Kältemittel wie R290 und CO₂. Unsere Experten stehen ihnen bei Fragen dazu jederzeit zur Verfügung.

 


 

Marktsituation und konkrete Regelung für 2026

Für jede vermarktete Menge eines F-Gases fällt künftig eine Abgabe in Höhe von 3,00 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent an. Die Berechnung richtet sich nach dem jeweiligen Treibhauspotenzial (GWP) des eingesetzten Stoffes. Verpflichtet zur Entrichtung dieser Abgabe sind die Hersteller beziehungsweise die Importeure.

Um die praktischen Auswirkungen dieser Regelung transparenter zu machen, haben wir die zu erwartenden Mehrkosten anhand der gängigsten Kältemittel beispielhaft ermittelt und übersichtlich dargestellt:

Kältemittel GWP Aufpreis   Kältemittel GWP Aufpreis
R1234yf 0,501 0,002 Euro/Kg   R452B 697 2,091 Euro/Kg
R454C 146 0,438 Euro/Kg   R449A 1396 4,188 Euro/Kg
R455A 146 0,438 Euro/Kg   R134a 1430 4,290 Euro/Kg
R454B 467 1,401 Euro/Kg   R407C 1774 5,322 Euro/Kg
R450A 601 1,803 Euro/Kg   R407F 1825 5,475 Euro/Kg
R513A 629 1,887 Euro/Kg   R410A 2088 6,264 Euro/Kg
R32 675 2,025 Euro/Kg   R452A 2139 6,417 Euro/Kg

 

 


 

Preisgestaltung bei SCHIESSL ab 1. Februar

Ab Januar 2026 passen unsere Lieferanten ihre Preise aufgrund der neu eingeführten Abgabe an. Diese Kostensteigerungen machen es erforderlich, dass wir unsere Verkaufspreise nach und nach entsprechend anpassen. Doch bis zum 1. Februar bleiben die Preise bei SCHIESSL unverändert! Sichern sie sich deshalb jetzt ihre HFKW-Kältemittel zu den aktuellen Konditionen!

Die zusätzliche Abgabe ist künftig bereits im jeweiligen Produktpreis berücksichtigt. Eine separate Darstellung auf Rechnungen oder Lieferscheinen kann aus technischen Gründen nicht erfolgen.

 


 

Phase-Down-Prozess: Schrittweise Reduktion der HFKW Menge

Die zulässige Gesamtmenge an F-Gasen wird in den kommenden Jahren deutlich eingeschränkt. Dies wird durch die EU-F-Gase-Verordnung geregelt. Angestrebt wird, den Gebrauch umweltschädlicher Kältemittel deutlich zu reduzieren und auf diese Weise den Ausstoß von Kohlendioxid nachhaltig zu senken. In den Jahren 2025 und 2026 dürfen nur noch 24% der im Jahr 2015 verfügbaren Menge in Verkehr gebracht werden. Ab 2027 halbiert sich dieser Anteil nochmals. Besonders betroffen sind Kältemittel der Sicherheitsklassen A1 und A2(L), darunter unter anderem R134a und R410A.

Durch diese starke Verknappung ist damit zu rechnen, dass sich sowohl die Marktpreise erhöhen als auch Lieferengpässe auftreten. Kritisch ist dies vor allem für Bestandsanlagen, bei denen ein Umstieg auf alternative Kältemittel technisch nicht möglich ist. Mit SCHIESSL haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der eine bestmögliche Versorgung sicherstellt.
 

Quelle: Umweltbundesamt

 

 
 
 

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