Für jede vermarktete Menge eines F-Gases fällt künftig eine Abgabe in Höhe von 3,00 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent an. Die Berechnung richtet sich nach dem jeweiligen Treibhauspotenzial (GWP) des eingesetzten Stoffes. Verpflichtet zur Entrichtung dieser Abgabe sind die Hersteller beziehungsweise die Importeure.