BAFA-ANTRÄGE KÖNNEN WIEDER GESTELLT WERDEN!
Sowohl Wärmepumpen als auch Kälte- und Klimaanlagen für gewerbliche Nutzer werden staatlich gefördert.
Am 1. März 2024 ist die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten. Sie richtet sich an gewerbliche und kommunale Betreiber, nicht an Privathaushalte. Erstmalig können auch bestehende Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung mit geringer Leistung von dieser Förderung profitieren.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes beitragen.
Die BEG fördert verschiedene Arten von Wärmepumpen, je nachdem, welche Wärmequelle genutzt wird. Seit Juli 2023 sind auch wieder Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig, die die Außenluft als Wärmequelle nutzen und die Raumluft erwärmen oder kühlen. Diese Wärmepumpen müssen eine netzdienliche Schnittstelle haben, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Leistung der Wärmepumpe zu steuern. Damit können Lastspitzen im Stromnetz vermieden werden.
Wenn Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie sogar 40% Förderung erhalten. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der BAFA beantragt werden. Die BAFA hat eine Liste der förderfähigen Geräte veröffentlicht, auf die wir hier verlinken. Zu den förderfähigen Geräten gehören ausgewählte Modelle von Mitsubishi und LG (z.B. THERMA V), sowohl Außen- als auch teilweise Innengeräte. Neu hinzugekommen sind auch bestimmte Geräte der M-Serie von Mitsubishi. Profitieren Sie von der BEG-Förderung!
Unser Experten-Team berät Sie gerne!
Weiterführende Links zum Thema:
Informationsseiten direkt vom Hersteller: BEG-Förderungen für Mitsubishi Systeme, der LG-Electronics Förderratgeber und Heizungsförderung für Panasonic Geräte