F-Gase Verordnung

Seit dem 01.01.2022 sind zwei neue Inverkehrbringungsverbote gemäß der F-Gase Verordnung in Kraft getreten.
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Kühl- und Gefrierschränke (…) für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Systeme), die ein H-FKW mit einem GWP größer 150 enthalten.

Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, außer im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in dem fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1 500 verwendet werden dürfen.

Dazu noch eine Erläuterung, was genau unter zentralisierten Kältesystemen für die gewerbliche Anwendung zu verstehen ist.

Hier die Begriffsbestimmungen aus der F-Gase Verordnung dazu:

Siehe Artikel 2 / Begriffsbestimmungen

(37) „mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen“ Systeme mit zwei oder mehr parallel betriebenen Kompressoren, die mit einem oder mehreren gemeinsamen Kondensatoren und mehreren Kühlstellen wie Vitrinen, Kühlmöbeln, Tiefkühltruhen oder Kühlräumen verbunden sind;

(32) „gewerbliche Verwendung“ die Verwendung für die Lagerung, Präsentation oder Abgabe von Erzeugnissen zum Verkauf an Endverbraucher, im Einzelhandel und in der Gastronomie;