R 404A



Hinweise:

  1. Bei dem Kältemittel R404A ist zu beachten, dass sein Treibhauspotenzial (GWP) einen Wert von über 2500 erreicht und damit in die Kategorie der besonders klimaschädlichen Stoffe fällt.
  2. Aufgrund dieser Einstufung ist der Einsatz von R404A in neuen Kälte- und Klimaanlagen nicht mehr zulässig und darf daher bei der Planung oder Installation von Neuanlagen nicht verwendet werden.
  3. Eine Verwendung dieses Kältemittels ist ausschließlich im Rahmen von Service- und Wartungsarbeiten gestattet, und zwar nur dann, wenn es sich um bestehende Anlagen handelt, deren Füllmenge unter 40 Tonnen CO₂-Äquivalent liegt.
     
 
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